Einlassordnung und Jugendschutz

Einlassordnung des Rosenkeller e.V.

1. Einlass

Der Einlass zu den Veranstaltungen des Studentenklubs Rosenkeller e.V. wird im Rahmen der zulässigen Kapazität der jeweiligen Räumlichkeiten gewährt.

Freien Eintritt haben:

a) der Rektor sowie der Kanzler der Universität und deren Gäste

b) Vereinsmitglieder mit gültigem Mitgliedsausweis sowie eine Begleitperson

c) Probeläufer*innen des Rosenkellers

d) Inhaber*innen gültiger Gästekarten des Vereins

Ermäßigten Eintritt erhalten:

a) Inhaber*innen eines gültigen nationalen & internationalen Studentenausweises einer deutschen Universität, Hoch- oder Fachschule

b) Inhaber*innen eines gültigen Schüler*innenausweis oder Azubi-Ausweis (AzubiCard)

2. Hausrecht

Der Rosenkeller e.V. besitzt im Klub und auf dessen Gelände das Hausrecht. Die Vereinsmitglieder und das Personal sind berechtigt, dieses Hausrecht im Auftrag des Vereins auszuüben. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

3. Ordnungskräfte

Vereinsmitglieder können als Ordnungskräfte eingesetzt werden und in dieser Funktion die Einhaltung der Haus- und Einlassordnung unterstützen.

4. Sicherheitskontrollen

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Einlass- und Sicherheitspersonal ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Taschen- und Personenkontrollen auf verbotene oder gefährliche Gegenstände sowie mitgeführte Betäubungsmittel durchzuführen.

Den Weisungen des Einlass- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

5. Verbot von Meta-, Smart- und KI-Brillen

Das Mitführen bzw. Tragen von Meta-Brillen sowie vergleichbaren Smart- oder KI-Brillen mit integrierter Kamera, Aufnahme- oder vergleichbarer Funktion ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände des Rosenkellers nicht gestattet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufnahme- oder sonstigen Funktionen der Brille tatsächlich genutzt werden.

Personen, die eine entsprechende Brille mit sich führen oder tragen, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.

6. Respektvoller und gewaltfreier Umgang

Auf dem gesamten Gelände gelten die Werte von gegenseitigem Respekt, gelebter Akzeptanz und Gewaltfreiheit.

Menschenverachtende, rassistische, antisemitische, militaristische, sexistische, queerfeindliche und gewaltverherrlichende verbale Äußerungen sowie Zeichen, Symbole, Codes, Marken und Medien, die derartige Inhalte transportieren, werden nicht geduldet.

Bei Zuwiderhandlung kann der Ausschluss von der Veranstaltung sowie ein Hausverbot ausgesprochen werden.

7. Jugendschutz, Altersnachweis und Identitätsnachweis

Wenn nicht anders gekennzeichnet, ist der Einlass zu Veranstaltungen des Rosenkellers ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Der Zutritt zu Veranstaltungen ist nur mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild gestattet. Das Ausweisdokument ist beim Einlass auf Verlangen vorzuzeigen.

Als Identitätsnachweis werden beispielsweise folgende Dokumente akzeptiert:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein
  • elektronische Gesundheitskarte
  • Thoska
  • Schülerausweis

Der Rosenkeller behält sich vor, den Zutritt zu verweigern, wenn kein geeigneter Identitätsnachweis mitgeführt oder auf Verlangen vorgezeigt werden kann.

8. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von Flaschen, Dosen, Waffen, Drogen, Böllern, Raketen oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie von sonstigen Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden können, auf das Veranstaltungsgelände ist verboten.

Das Personal kann die Mitnahme entsprechender Gegenstände untersagen und diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellen. Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verweigert bzw. ein Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

9. Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet.

10. Hör- und Gesundheitsschutz

Bei Konzerten und Tanzveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr.

Wir empfehlen unseren Besucher*innen ausdrücklich, einen geeigneten Gehörschutz zu tragen.

11. Haftung

Der Rosenkeller e.V. haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Besucher*innen oder durch von ihnen mitgebrachte oder verursachte Gegenstände entstehen, übernimmt der Rosenkeller e.V. keine Haftung.

12. Hausverbot und Ausschluss

Bei Verstößen gegen diese Einlassordnung, die Hausordnung oder geltende gesetzliche Bestimmungen behält sich der Rosenkeller e.V. vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen und ein Hausverbot auszusprechen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

13. Anerkennung der Einlassordnung

Mit dem Betreten des Geländes des Rosenkeller e.V. erkennen Besucher*innen die Einlassordnung an und verpflichten sich, deren Bestimmungen einzuhalten.